
Die seit Jahren von konkurrierenden Anbietern betriebene Abwerbung wurde bisher großzügig ignoriert. Die Sache spricht eigentlich für sich selbst. Doch erschließt sie sich manchem erst nach zeitintensiver Lektüre der vielen unterschiedlichen Werbetexte. Auf Anregung von irritierten Interessentinnen wird nun auf die Falschauskünfte der am massivsten Abwerbung betreibenden Vereinigung einiger Tanztherapieausbilderinnen eingegangen. Hier also sind nun die erbetenen
Entscheidungshilfen für Interessenten an einer Tanztherapieausbildung --> zum Ausdrucken
unter Berücksichtigung der wettbewerbsverzerrenden Falschbehauptungen von Tanztherapeutinnen, die meinen, das Gebiet für sich gepachtet zu haben, und noch immer längst widerlegte Ideologien unterrichten.
Private Weiterbildungsanbieter, die nicht die heutzutage erforderlichen Qualifikationen haben, können sich auf dem freien Markt kaum noch über Wasser halten. Was tun sie dagegen? Sie glucken zusammen, gründen einen Verein und geben sich einen hochtrabenden Namen, lassen sich großspurige Webseiten basteln und lügen und diffamieren, um von ihren kläglichen Angeboten abzulenken.
Ein typisches Beispiel solch unseriöser Werbetaktik stellt die kleine Vereinigung von Tanztherapeutinnen um ihre Gründerin dar. Skrupellos behauptet ihr Verein:
„Wir sind die einzige berufsständische Vereinigung für Tanztherapie in Deutschland und sichern die Qualität der Ausbildung und die Etablierung der Tanztherapie im Gesundheitswesen.“
Nach eigenen Angaben besteht dieser bedeutungslose Verein erst seit 1995. Es gibt erheblich ältere berufsständische Verbände, die die Tanztherapeuten in Deutschland vertreten, so z. B. den in Europa ältesten und wichtigsten Berufsverband für Kunst-, Musik- und Tanztherapie (www.bkmt.de). Der BKMT hat seit seiner Gründung 1986 fraglos die bei weitem meisten Verdienste um die Tanztherapie erworben. Von seiner Arbei
t profitieren jene, die von ihm wegen fehlender Eignung großenteils nicht anerkannt werden können, nicht zuletzt deswegen, weil sie den Stand der Wissenschaft nicht berücksichtigen und längst überholte Ideologien verbreiten; allen Ernstes sprechen sie z. B. von "anal", "phallisch" und "feminin" bzw. "außer-" und "innergenital" und von "anal-sadistisch" usw. Ihre derzeitige Vorsitzende hat weder ein künstlerisches Studium an einer Musik- oder Tanzhochschule absolviert noch die Promotion geschafft, zu der sie sich beim Unterzeichner angemeldet hatte. Noch immer werden längst überholte psychoanalytische Konzepte kolportiert und wird mit dubiosen Methoden die Aufklärung über ihre Falschbehauptungen verhindert. So z. B. werden Korrekturen zu der völlig einseitigen und teilweise falschen Darstellung der Tanztherapie in Wikipedia stets sofort gelöscht und die wichtigsten wissenschaftlichen Bücher zur Tanztherapie unterschlagen, obgleich Wikipedia behauptet, ein offenes und dem heutigen Erkenntnisstand verpflichtetes Lexikon zu sein, was es jedoch tatsächlich nicht ist, wie vielfach zurecht kritisiert wird. Diese aus einigen wenigen Ausbildungsinstituten und ihren ehemaligen Teilnehmerinnen bestehende angeblich "einzige berufsständische Vereinigung für Tanztherapie in Deutschland" betreibt nicht nur verleumderisch massiv Abwerbung, sondern verdummt auch noch skrupellos. Daran ändert auch nichts der sog. wissenschaftliche Beirat, der dies entweder nicht weiß oder zu seiner Schande zulässt. Er hätte die Aufgabe, die Qualität der Ausbildung von Unterrichtenden, sofern diese dazu nicht selbst imstande sind, zu sichern. Ein staatlicher Universitätsstudiengang Tanztherapie und ein von hochkarätigen Professoren geleiteter Berufsverband dagegen haben einen solchen Beirat nicht nötig, da seine Leiter sowohl die Qualifikationen, die ein solch junges Gebiet wie Tanztherapie fordern muss, in höchstem Maße erfüllen: Sie besitzen die notwendigen künstlerischen und wissenschaftlichen Hochschulabschlüsse und haben die notwendige Erfahrung als professionelle Künstler, Wissenschaftler und Therapeuten.
Interessenten tun in eigenem Interesse gut daran, sich nicht blenden zu lassen. Es lohnt sich nicht, sein Geld und seine kostbare Lebenszeit zu verschwenden, wenn es eindeutig bessere Angebote gibt. Die folgende Liste nennt Kriterien, die für die Anerkennung von Tanztherapieausbildungen erfüllt sein müssen. Es empfiehlt sich, zu zählen, was zutrifft, und mit anderen Angeboten zu vergleichen.
Kriterien zur wissenschaftlichen Qualifikation der Lehrpersonen:
· Ist mindestens 1 Lehrperson promovierte(r) Professor(in)?
· Unterrichtet gar mehr als eine promovierte(r) Professor(in)?
· Sind deren Bücher in einem renommierten Medizin- und Psychologie-Verlag erschienen?
· Sind die Lehrpersonen an der Herausgabe der im Gesundheitswesen führendsten Zeitschrift (www.hogrefe.de/mtk) beteiligt?
· Besteht aufgrund des Bekanntheitsgrads dieser von Kliniken abonnierten Zeitschrift eine bessere Anstellungschance der Absolventen von wissenschaftlichen Tanztherapieausbildungen?
· Ist diese Zeitschrift online einsehbar und können die Artikel älterer Jahrgänge heruntergeladen werden?
· Lehrt oder hat wenigstens eine der Lehrpersonen über viele Jahre Tanztherapie an einer Universität gelehrt?
Kriterien zur künstlerischen Qualifikation der Lehrpersonen:
· Haben die Lehrpersonen eine Musikhochschule bzw. eine Tanzhochschule absolviert (Sportstudium zählt nicht, auch wenn dort etwas Tanz heißt, was eigentlich nicht Tanz ist)?
· Hat wenigstens eine der Lehrpersonen eine weitere oder gar mehrere zusätzliche künstlerische Tanzausbildungen an bedeutendsten Ausbildungsstätten in Europa, Asien und in den USA absolviert?
· War wenigstens eine der Lehrpersonen hauptberuflich als Tänzerin und gar Solistin an einer renommierten Städtischen Bühne angestellt (es dürfte bekannt sein, dass dort nur die Besten einen Vertrag erhalten)?
· Ist wenigstens eine der Lehrpersonen solistisch abendfüllend außerhalb der Städtischen Bühnen mit Aufführungen zu unterschiedlichen Tanzstilen an bedeutenden Orten aufgetreten?
· Hat wenigstens eine der Lehrpersonen Tanzaufführungen innerhalb und außerhalb der Universität durchgeführt?
· Hat wenigstens eine der Lehrpersonen einen oder gar mehrere Studiengänge an einer renommierten Musikhochschule absolviert und ausgiebige Konzerterfahrung, wie sie für die Vermittlung der Wirkung von Musik im Tanz unbedingt erforderlich ist?
Kriterien zur therapeutischen Qualifikation der Lehrpersonen:
· Haben alle Lehrpersonen ein therapierelevantes Universitätsstudium absolviert?
· Besitzen alle Lehrpersonen die uneingeschränkte oder wenigstens eingeschränkte amtliche Zulassung zur Ausübung der Heilkunde?
· Haben alle Lehrpersonen langjährige Erfahrung in der tanztherapeutischen Behandlung von Patienten?
· Ist oder war wenigstens eine Lehrperson anerkannte(r) Supervisor(in) mit einem Anstellungsvertrag in einer großen Klinik für Psychotherapie und Psychiatrie?
Kriterien zur pädagogischen Qualifikation der Lehrpersonen:
· Haben alle Lehrpersonen eine von einer Universität geprüfte pädagogische Qualifikation erworben?
· Sind oder waren alle Lehrpersonen beamtete oder angestellte Lehrpersonen an mindestens einer Universität für das Lehrgebiet Tanztherapie?
Kriterien zur Qualität des Tanztherapie-Studiengangs:
· Handelt es sich um ein universitäres Lehrangebot zur Tanztherapie?
· Ist der Studiengang akkreditiert und damit der Abschluss international anerkannt, auch wenn dies eine unbedeutende Gruppe von Tanztherapieanbieterinnen nicht akzeptieren will?
· Kann ein international gültiger M.A.-Abschluss erworben werden?
· Muss der Abschluss auch für diejenigen Absolventen, die nicht den M.A. erwerben, ebenfalls von allen Institutionen im Sozial-, Bildungs- und Gesundheitswesen anerkannt werden?
· Entspricht der Studiengang anderen Hochschulstudiengängen oder werden unnötige kostentreibende Bedingungen gestellt, die an Hochschulen für therapeutische Studiengänge wie Medizin und Psychologie nicht zulässig sind?
· Benötigt dieser Tanztherapiestudiengang die berufsrechtliche Anerkennung durch einen Berufsverband, der auf einen wissenschaftlichen und/oder künstlerischen Beirat angewiesen ist, weil die Vorstandsmitglieder weder professionelle Tänzerinnen noch promovierte Professorinnen sind?
Kriterien zum Curriculum:
· Wird das Beherrschen von künstlerischen Kompetenzen verlangt?
· Liegt ein Schwerpunkt auf der Arbeit mit professionell künstlerischen Inhalten?
· Werden tanzpsychologische Gesetzmäßigkeiten vermittelt und trainiert?
· Wird für alle tanztherapeutischen Berufsfelder ausgebildet?
· Können individuell Schwerpunkte gesetzt werden?
· Wird Musik verwendet und diese gegebenenfalls nur von Tonträgern abgespielt, so dass die musikpsychologischen Gesetzmäßigkeiten, die für die Wirkung von Tanz entscheidend sind, nicht vermittelt und erfahren werden können?
· Besteht ein Zwang zu der für Ausbildungsinstitute besonders profitablen sog. Lehranalyse, die von Universitäten nicht angeboten und nicht anerkannt wird?
· Ist gewährleistet, dass die empfohlenen Tanztherapie-Trainer(innen) und Supervisor(inn)en hauptamtlich tätige Tanztherapeuti(nn)en sind und nicht an der Lehre beteiligt sind und auch kein verwandtschaftliches Verhältnis zu Lehrpersonen haben?
Kriterien zum Preis-Leistungs-Verhältnis:
· Kommen zur Studiengebühr noch weitere Kosten hinzu, etwa Prüfungs- und/oder Beratungsgebühren oder Kosten für aufgezwängte kostentreibende Einzel- und Gruppentherapien?
· Ist das Lehrgebäude freistehend und so komfortabel ausgestattet, dass es einen großen Tanzsaal mit einem Flügel und zahlreichen weiteren Musikinstrumenten zur musikpsychologischen Gestaltung der Tanzmusik hat, mehrere Räume zum Übernachten vorhanden sind, eine Küche mit Spül- und Waschmaschine und Kühlschränken und mehrere Toiletten und Duschen besitzt und das Übernachten usw. nichts kostet?
· Wird der Jahresbeitrag für den den Absolventen empfohlenen ältesten und wichtigsten Berufsverband BKMT (www.bkmt.de) trotz seiner singulären Dienstleistungen, die im Mitgliederpreis enthalten sind, von irgendeinem anderen der zahlreichen weiteren Berufsverbände und Vereine unterboten?
Berufliche Perspektiven:
· Die besten Berufsaussichten haben selbstverständlich nicht diejenigen, die übertrieben lang zu Privatanbietern laufen, wo eine Ausbildung mitunter länger dauert als an einer Hochschule, und von Leuten unterrichtet werden, die nicht hinreichend qualifiziert sind und dementsprechend an Hochschulen keine Stelle erhalten.
· Tanztherapeuten haben keine Chance, ihre Kosten jemals von Krankenkassen erstattet zu erhalten. Solche Versprechungen sind unseriös und dienen nur den Ausbildungsinstituten, die solche falschen Versprechungen machen. Während sich bei Ärzten, Psychologen usw. der hohe Kostenaufwand zur Erlangung der Approbation mit der Zeit amortisiert, gehen Tanztherapeuten leer aus. Wenn aber wider Erwarten auch Künstlerische Therapeuten jemals eine Approbation erhalten können, dann gelten die gesetzlichen Übergangsfristen, in denen die vom Gesetzgeber verlangten Anforderungen nachgeholt werden können (siehe www.bkmt.de/berufspolitik.htm). Bei der Festlegung der Anforderungen muss der BKMT als wichtigster und alle Künstlerischen Therapien vertretender Berufsverband gehört werden.
· Auch verdienen Tanztherapeuten in Kliniken weniger als Ärzte und Psychologen ohne Zusatzausbildung. Frustration ist vorprogrammiert: Tanztherapeutinnen, die an nichtwissenschaftliche Privatinstituten, die ja jeder gründen darf, hohe Kosten zahlen, sind verärgert, wenn sie weniger verdienen als Hochschulabsolventen.
· Die Zukunft für Tanztherapeuten wie auch für die anderen künstlerischen Therapien liegt ohnehin nicht mehr in der Anstellung in einer Klinik. Kliniken werden mehr und mehr geschlossen und das Personal abgebaut, weil nun mal kein Geld vorhanden ist. Die besten beruflichen Perspektiven für Tanztherapeuten liegen im ambulanten Bereich. Für Patienten, die ihre Kosten nicht von den Krankenkassen erstattet erhalten, zählt nicht, wie lange eine Tanztherapeutin an einem von Universitäten nicht anerkannten Privatinstitut war und wie viel Geld sie für ihre weder wissenschaftlich noch künstlerisch noch therapeutisch anerkannte Ausbildung hingetragen hat. Für selbstzahlende Patienten zählen akademische Titel und das praktische Können, das von seriösen Studiengängen vermittelt wird. Da sich niemand selbst den Professorentitel zulegen kann, bieten Absolventen, die bei Professoren studiert haben, für Patienten – unabhängig davon, ob sie stationär oder ambulant behandelt werden – die beste Gewähr, professionelle Hilfe zu erhalten.
· Die besten Berufsaussichten haben somit unstreitig diejenigen, die ein Universitätsstudium in Tanztherapie absolviert haben und damit am ehesten garantieren, dass sie auf dem neuesten Stand der Wissenschaft ausgebildet wurden. Das gilt nicht nur für freiberuflich tätige Tanztherapeutinnen, sondern ebenso für Einrichtungen im Sozial-, Bildungs- und Gesundheitswesen, da diese nun mal Wert auf qualifiziertes Personal legen. Die Qualifikation wird aber nicht durch ein Zertifikat (Bescheinigung über Teilnahme und Bezahlung) belegt, sondern durch einen akademischen Grad, der erst nach Bestehen diverser Abschlussprüfungen vor höchstinstanzlich staatlich geprüften Professoren ausgestellt werden darf.
· Ohnehin ist jeder Berufstätige zur regelmäßigen Fortbildung verpflichtet. Dort kann er dann gezielt die Kenntnisse vertiefen, die er für seine Arbeit benötigt. Fortbildungsmöglichkeiten bieten nicht nur die diversen Berufsverbände, sondern auch Kliniken und Gesellschaften mit speziellen Schwerpunkten an.
· Es ist zudem unsinnig und unprofessionell, nicht über den eigenen Zaun blicken zu wollen. So wie sich die Ärzteschaft oder der Stand der Psychologen in zahlreiche Spezialgebiete differenziert, so gliedert sich auch der Berufsstand der Künstlerischen Therapeuten in unterschiedliche Gebiete. Tanztherapeuten sollten sich daher auch über die wissenschaftliche Entwicklung der verwandten Disziplinen Musik- und Kunsttherapie ständig informieren. Dafür sorgen der BKMT und die Zeitschrift für Künstlerische Therapien (www.hogrefe.de/mtk).
Sollte jemand weitere Kriterien nennen und Fragen haben, wird darauf gerne geantwortet. Aufgrund der unseriösen Stimmungsmache und Abwerbung von Personen, von denen die Lehrenden, die obige Kriterien erfüllen, normalerweise keine Notiz nehmen, ist es notwendig, Interessenten volle Transparenz zu bieten. Gar zu oft ist das Jammern zu hören: „Hätte ich bloß gewusst, dass es diesen Universitätsstudiengang Tanztherapie gibt, dann wäre ich niemals anderswo hingegangen.“ Wer sich an die falsche Adresse wendet, verliert Zeit und Geld und erhält nicht die Kenntnisse, die für eine professionelle Tanztherapie erforderlich sind und von entsprechend qualifiziertem Lehrpersonal vermittelt werden können. Es liegt somit im Interesse eines jeden Interessenten, sich nicht auf großspurige Werbung zu verlassen, sondern genau hinzuschauen und zu vergleichen. Er wird unschwer feststellen, dass dieser MA-Universitätsstudiengang Tanztherapie in jeder Hinsicht außer Konkurrenz ist.
Univ.-Prof. Dr. Dr. Karl Hörmann
habilitierter und künstlerisch ausgewiesener C4-Prof. u.a. für Tanztherapie und em. Leiter des sechssemestrigen Weiterbildungsstudiums Musik- und Tanztherapie an der Medizinischen Klinik der Universität Münster, einer der wichtigsten Pioniere der universitären Tanztherapie in Deutschland seit 1973
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